Ein Kommentar zur Familieninitiative

Im Bundesstaatsrecht im Assessment haben wir gelernt, dass der Begriff der Familie in Art. 8 EMRK so ausgelegt wird, dass auch sogenannte “de facto-Familien”, also Menschen die in einem dauerhaft familiären Verhältnis leben, durch den besagten Artikel geschützt sind. Ausgehend von dieser Definition ist bereits der Name der Familieninitiative irreführend. Denn sie betrifft nur eines von mittlerweile unzähligen Familienmodellen: Das Traditionelle. Wenn man sich das Logo auf der Homepage der Initianten genau anschaut, stellt man fest, dass dazu unter der SVP-Sonne nicht nur Mami, Papi und zwei Kinder sondern auch das obligate Happy-Family Hündli gehört. Schon ein bisschen utopisch – in einem Land mit einer Scheidungsrate von 43%.

Auch wenn man das Unterfangen mit einem weniger emotional geladenen Namen wie beispielsweise  „Eigenbetreuungsinitiative“ versehen würde, verliert es nicht seine inhaltliche Problematik. Der Grundgedanke ist zwar ganz nett: Betreut ein Elternteil die Kinder zu Hause, darf es das von den Steuern abziehen, und zwar mindestens zu gleichen Teilen, wie es all jene, die ihre Schützlinge Dritten überlassen, bereits seit 2011 tun. Doch schon hier beginnt das Problem: Was genau ist dieses ‚das’, welches von den Steuern abgezogen werden kann?

familieninitiative-logo

Treffend finde ich folgenden Vergleich der Initiativgegner: „Das wäre, wie wenn jemand bei den Steuern Spenden abziehen kann, ohne wirklich Geld gespendet zu haben – nur, weil er ja auch so Freiwilligenarbeit leistet.“ Freiwilligenarbeit wird häufig aus ähnlichen Gründen geleistet, aus denen man auch zu Hause bei den Kindern bleibt: Einerseits aus Überzeugung und andererseits weil die Kapazität vorhanden ist. Bei der ganzen Debatte um gute und schlechte Eltern, den positiven oder negative Einfluss der Kita auf das Wohl der Kinder, der Klassifikation des Grosi, Gleichstellung, Fachkräftemangel, Herdprämie, Steuerdefizite und und und…, gehen nämlich jene Familien etwas unter, die nicht die Wahl haben, ob ein Partner zu Hause zu bleibt – schlicht weil das Geld auch dann nicht reicht, wenn sie zusätzliche Steuerabzüge machen könnten.

Offenkundig geht es der SVP auch gar nicht in erster Linie darum, jene Familien besser zu stellen, die es wirklich nötig hätten. Viel mehr handelt es sich um eine Initiative für den Mittelstand. SVP-Nationalrätin Nadja Pieren ist der Ansicht, dass die 100 Franken, die eine Mittelstandsfamilie bei der Annahme der Initiative jeden Monat zusätzlich im Portemonnaie hätte, den Ausschlag gebend könnten zu arbeiten oder eben nicht. Kurze Nebenbemerkung: Eine vierköpfige Familie gehört dann dem mittleren Mittelstand an, wenn sie ein Jahreseinkommen von mindestens 123’000 Franken aufweist. Fragt sich, ob 1200 Franken mehr oder weniger tatsächlich ein ausschlaggebendes Argument darstellen, für eine Entscheidung von solch grosser Tragweite. Denkt man ganz grundsätzlich noch einen Schritt weiter, wird einem schnell bewusst, dass die von der Initiative verursachten Steuerausfälle ja irgendwie kompensiert werden müssen – naheliegender Weise durch eine Steuererhöhung beim Mittelstand.

Mit der Begründung, dass es in der Schweiz im internationalen Vergleich schwierig sei, Familie und Beruf zu vereinbaren, wurde vor zwei Jahren der Fremdbetreuungsabzug eingeführt. Das Initiativkomitee betont, dass man den 2011 erzielten Fortschritt bezüglich dieser Vereinbarkeit keinesfalls rückgängig mache: Man nehme ja niemandem etwas weg. Rein hypothetisch ist diese Aussage nicht korrekt, denn die aus der Familieninitiative resultierenden Steuerausfälle könnten auch durch eine Senkung der Abzüge für die Drittbetreuung kompensiert werden – theoretisch in einem Masse, dass Eigenbetreuungsabzüge diese sogar übersteigen. Wobei wir bei der grossgeschriebenen “Gleichstellung” wären: Weshalb fordert die Initiative mindestens und nicht gleich hohe Abzüge wie bei einer Betreuung durch Dritte?

Will man Familien – unabhängig von ihrem Modell – tatsächlich besser und gleichermassen unterstützen, sollten höhere Kinder- und Ausbildungszulagen in den Fokus rücken. Diese Zulagen kommen grundsätzlich allen Familien zugute und führen insbesondere bei unteren Einkommensschichten zu einer bemerkenswerten Verbesserung der finanziellen Situation.


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