Abstimmung 28. September 2014

Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“

(Text: Vanessa Kuster)

Ziele der Vorlage

Die Initiative möchte die steigenden Kosten im Gesundheitswesen eindämmen. Dazu soll die Grundversicherung neu von einer staatlichen Einheitskasse übernommen werden.

Was wird geändert

Mit Annahme der Initiative würde die Grundversicherung neu staatlich von einer Einheitskasse anstatt wie bisher von 61 privaten Krankenkassen erbracht. Die staatliche Krankenkasse legt die Prämien fest, zieht sie ein und vergütet die Leistungen an die Kunden. Für jeden Kanton wird eine einheitliche, kostenbasierte Prämie festgelegt. Die Zusatzversicherungen sind von der Initiative nicht betroffen.

Argumente dafür

  • Da die Werbekosten und andere Ausgaben für die Kundengewinnung bei einer staatlichen Krankenkasse entfallen, lassen sich Kosteneinsparungen realisieren.
  • Eine bessere Behandlung von chronisch Kranken und ein stärkerer Präventionsfokus wird durch die neue Anreizgestaltung möglich.
  • Die pro Kanton einheitlichen Prämien schaffen Ungleichheiten zwischen den Versicherten ab.
  • Die Einheitskasse führt zu einer klareren Trennung zwischen Grund- und Zusatzversicherung.

Argumente dagegen

  • Die Monopolstellung der Einheitskasse schafft die wettbewerbsbedingten Anreize zur Kostensenkung und Serviceverbesserung ab.
  • Da die Kosten von den Leistungen und nicht der Organisationsform der Krankenkasse abhängt, ist nicht mit Prämienverbilligungen zu rechnen.
  • Die aktuelle Situation mit den laufenden Anstrengungen zu Kostensenkungen und Qualitätsverbesserungen ist genügend.
  • Viele Krankenkassen können nicht ausschliesslich von den Zusatzversicherungen leben.

Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“

(Text: Janick Roos)

Ziel dieser Vorlage

Die Initiative möchte, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants statt mit 8%, mit dem reduzierten Satz zu 2.5% besteuert werden.

Wichtigste Änderungen

Mit der Annahme würde in der Verfassung festgehalten werden, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants mit demselben Mehrwertsteuersatz besteuert werden, welche für den Detailhandel, Take-Away-Stände und Lieferserviceunternehmen gelten.

Argumente dafür

  • Der Gast in einem Restaurant zahle für Esswaren und alkoholfreie Getränke mehr Steuern, als dies bei Detailhändlern, Take-Away-Ständen oder Lieferserviceunternehmen der Fall sei.
  • Die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Esswaren und Getränke in Restaurants stärke die Arbeitnehmer und Arbeitergeber der Branche.
  • Eine Steuerreduktion und die damit einhergehende Preissenkung stärkten den vom starken Franken geschwächten Konsum durch ausländische Gäste.

Argumente dagegen

  • Die fehlenden Einnahmen von ca. 750 Millionen Franken müssten durch Steuererhöhungen oder Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
  • Von einer Senkung der Mehrwertsteuer profitierten vor allem Personen, die sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
  • Ein höherer Mehrwertsteuersatz in Restaurants sei gerechtfertigt, weil man in einem Restaurant nebst dem Menu auch verschiedene Dienstleistungen beziehe – die Bedienung, das Ambiente oder die Toilette.

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