Gerücht: Neue Taschenrechnerregelung

Jeder Student an der HSG kennt die Taschenrechnerregelung mittlerweile auswendig. In einer eintönigen Litanei wird vor jeder Prüfung von der Prüfungsaufsicht darauf hingewiesen, dass alle Taschenrechner der Texas Instruments TI-30-Series erlaubt sind. Diese Taschenrechnermodelle sind bei den Studenten aufgrund ihrer unglaublichen Anzahl an Funktionen besonders beliebt und geniessen einen Kultstatus. Doch eine dunkle Wolke legt sich über die Hilfsmittelregelung unserer zukünftigen Kursmerkblätter. Ein Wandel steht uns bevor. Ab dem Herbstsemester 2016 ist nur noch ein einziges Modell zur Benutzung erlaubt. Es ist dies der Ur-TI-30, welcher im Juni 1974 auf den Markt kam. Dessen Funktionen beschränken sich hauptsächlich auf die Grundrechenarten. Den angehenden Juristen zittern schon die Knie. «Ich bin doch kein Mathematiker!», schallt es durch die Hallen der Uni. Die Studenten des BWL-Trakts fliehen in die Villas ihrer Eltern und denken über Bestechung nach. Ein Schaudern durchläuft die IA-Studenten. Nur die VWL Studenten legen gemütlich die Beine hoch. Den Zahlenliebhabern jagt diese Reform keinerlei Angst ein. Alle anderen sind gelähmt vor Agonie und Schrecken, gemischt mit einer Prise bitterer Empörung, wobei dieses Mal ausnahmsweise nicht 20 Minuten dafür verantwortlich ist. Die Redaktoren unseres Lieblingsboulevardblatts stehen aber bereits in den Startlöchern und feilen an geschliffenen Titeln wie «HSGler malen nach Zahlen», «Punkt vor Strich ist HSGlern unbekannt» und «Geist aus dem Jahre 1974 spukt am Rosenberg».


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