Studentische Mitsprache bei der Auswahl neuer Professoren

Ob in der Berufungskommission oder im Senat – bei der Entscheidung durch wen eine Vakanz zu besetzen ist, fliesst die studentische Meinung mit ein.

Die Kandidatur für eine zu besetzende Stelle an unserer Universität durchläuft diverse Gremien und Kommissionen, bevor es schlussendlich zu einer fixen Anstellung kommt. Da die Studentenschaft offiziell Teil unserer Universität ist, sind wir in diesen Gremien und Kommissionen vertreten. Doch wo genau kommt die Meinung der Studenten bei der Auswahl neuer Professoren überhaupt zum Zuge?

Erster Schritt: Berufungskommission

Sobald an unserer Universität eine leere Stelle zu besetzen ist, wird eine Berufungskommission einberufen. Nebst diversen Persönlichkeiten der Universität sind auch immer wir Studenten in dieser Kommission vertreten. Die Studentenschaft wählt einen Vertreter, welcher in der Kommission die Meinung der Studenten einbringen und mitdiskutieren kann. Nach einer Vorselektion der Kandidaten werden Probevorlesungen abgehalten, in welcher die Vertreter aus eigener Erfahrung und nahem Vergleich zu den täglich besuchten Vorlesungen wichtige Anliegen und Inputs einbringen können. Nachdem sich alle Kandidaten diesem Verfahren unterzogen haben, wird ein Entscheid gefällt und die favorisierte Kandidatur wird an die respektive School weitergeleitet.

Zweiter Schritt: Schools

Jeder unserer Professoren ist, abhängig von seiner Fachrichtung, Teil einer unsere fünf Schools. Die School, welche eine offene Stelle zu besetzen hat, ist das nächste Gremium, welches die Kandidatur evaluiert. An der Sitzung der School kann die von der Berufungskommission vorgeschlagene Kandidatur angenommen oder mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt werden. Auch hier spielt die Meinung der Studenten eine Rolle: Je nach Grösse der School seid ihr mit bis zu fünf Studenten vertreten, welche ihr als Parlamentarier ins Studentenparlament gewählt habt. Die studentische Meinung wird in Betracht gezogen und alle Mitglieder haben dasselbe Stimmrecht.

Dritter Schritt: Senat

Der Senat gilt als oberstes, akademisches Organ der Universität, da ihm alle Professoren der HSG und die Angehörigen des Mittelbaus (Doktoranden) angehören. Aber auch hier kommt die studentische Meinung nicht zu kurz: Acht Mitglieder des Studentenparlaments sowie der SHSG Präsident vertreten uns in den jeweiligen Sitzungen. Als oberstes akademisches Organ steht es dem Senat natürlich zu, über die von der respektiven School weitergeleitete Kandidatur abzustimmen. Nach diesen drei Organen geht der Entscheid weiter zum Universitätsrat und vor die Kantonsregierung. Bis hierhin können die Studenten jedoch mitdiskutieren und mitentscheiden. Diese Mitsprache ist besonders wichtig, da wir auf Dinge hinweisen können, welche einem erst auffallen, wenn man in den Reihen des Audimax sitzt und der Vorlesung zu folgen versucht.


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