Wasser predigen und Wein trinken

Die HSG entscheidet mithilfe einer Jury über ihre architektonische Zukunft – Studierendenvertreter bleiben aussen vor. Ein Kommentar.

Bereits im allerersten Semester der Bachelorausbildung an der HSG beschäftigen sich die Studierenden mit Stakeholdern und Anspruchsgruppenkonzepten. Dabei lernen sie: «Bei einem normativ-kritischen Anspruchsgruppenkonzept […] werden alle Akteure, Communities und Organisationen – unabhängig von ihren Einflussmöglichkeiten – berücksichtigt, die potentiell oder faktisch von positiven oder negativen Wirkungen der organisationalen Tätigkeit betroffen sind (Rüegg-Stürm, J. & Grand, S. (2014) das St. Galler Das St. Galler Management-Modell, S. 57).» Zugegeben, dies bedeutet nicht, dass eine jede Organisation alle betroffenen Anspruchsgruppen in ihrem Entscheidungsgremium Einsitz gewähren muss. Im Falle des Architekturwettbewerbs für die Campusneugestaltung ist dies im Hinblick auf die Studierenden aber definitiv geboten.

Der umzusetzende Entwurf für das «Learning Center» auf dem Rosenberg wird von einer Jury ausgewählt. Diese setzt sich aus Fachpreisrichtern (Architekten), Sachpreisrichtern (Vertretern der Universitäts- und der Stiftungsleitung) und Experten mit ausschliesslich beratender Stimme zusammen. Letztere Gruppe umfasst Vertreter der Stadt St. Gallen, der Universitätsbibliothek und der Lehre – nicht aber eine Vertretung der Studierenden. Der Präsident der Studierendenschaft sollte dringend als direktdemokratisch gewählter Vertreter aller Studierender in diesen Kreis der beratenden Jurymitglieder aufgenommen werden. Denn von dem zu errichtenden «Learning Center» sind die Studierenden nicht nur «potentiell oder faktisch […] betroffen» – nein, es ist für sie! Seine grundlegende Daseinsberechtigung und auch die Rechtfertigung des damit verbundenen finanziellen Aufwands ist nur gegeben, wenn der Neu- und Umbau auf dem Campus einen Mehrwert für die Studierenden schafft und deren Anforderungen berücksichtigt und erfüllt.

Eine fundierte und den hohen Ansprüchen an das Management dieser Universität genügende Entscheidung im Architekturwettbewerb kann deshalb nur gefällt werden, wenn die Studierenden ein Mitspracherecht erhalten. Die Veröffentlichung zum Architekturwettbewerb für das «Learning Center» auf der Universitätswebsite beinhaltet auch den Hinweis, dass das Preisgericht es sich vorbehält, bei Bedarf weitere Experten ohne Stimmrecht in die Jury einzubeziehen. Die nachträgliche Berufung eines Studierendenvertreters soll bei einer kommenden Sitzung des Projektteams besprochen werden.

Der Neubau des «Learning Centers» wird unabhängig von dieser Jury von drei Gremien gesteuert – dem Bauherrenteam, also der HSG-Stiftung vertreten durch den Stiftungsrat, dem Projektausschuss, bestehend aus Vertretern der HSG-Stiftung, dem Kanton St. Gallen, dem Betreiber und der Projektleitung, welcher die Ziele, Projektierungsvorgaben, Raumprogramme und technischen Vorgaben definiert. Zudem gibt es ein Projektteam, welches sich um die Umsetzung der Nutzerbedürfnisse und der Bedürfnisse des Kantons kümmert. Diesem Team gehört der Präsident der SHSG als Vertreter der Studierenden an.

Ausserdem stehen verschiedene studentische Vertreter der SHSG mit der Universität und der HSG-Stiftung diesbezüglich auf weiteren formellen wie auch informellen Plattformen im Austausch.

Link zum Artikel auf der Universitätswebsite:

https://www.unisg.ch/de/wissen/newsroom/aktuell/rssnews/campus/2017/september/architekturwettbewerb-learning-center-26september2017


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