Wir alle sind die Studentenschaft

Rund vier Monate sind nun vergangen, seitdem der neue Vorstand zusammen mit dem Präsidententeam im Amt ist. Grund genug, um eine erste Bilanz zu ziehen.

Jeder immatrikulierte Student der Universität St. Gallen ist Mitglied der Studentenschaft – wir alle sind also Teil davon. Deshalb ist es wohl auch missverständlich, wenn man mit dem Begriff Studentenschaft den Vorstand nennen möchte. Dennoch nachvollziehbar, wenn zuletzt immer wieder der Vorwurf zu hören war, «die Studentenschaft habe sich von der Basis entfernt». Gelegenheit also, um wieder zur Basis zu finden. Aber wie? Zum Beispiel alle Erstsemestrigen während der Startwoche zum Apéro ins Studentenschaftshaus (Guisanstrasse 9) einzuladen und sie dabei persönlich zu begrüssen und auf ihre Fragen und Anliegen einzugehen. So sollte es nicht wie in Vorjahren dazu kommen, dass offenbar Tutoren ihren Gruppen beim Vorbeispazieren am Studentenschaftshaus erklärten: Ja, da drüben, ach, man wisse es selber nicht so genau, aber da seien ein paar Studenten, die sich selber beschäftigen würden. Was für eine gefährliche Entwicklung, wenn nicht klar ist, was der Vorstand – das Exekutivorgan – oder das Parlament für Geschäfte erledigt. Selbstverständlich kann man die Verantwortung dafür auch bei desinteressierten Studierenden suchen. Es führt uns zum nächsten Punkt.

Was tut der Vorstand?

Der Vorstand hat die Verantwortung, gemeinsam mit dem gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten die Tagesgeschäfte zu bewältigen. Konkret heisst dies beispielsweise, Mails zu Fragen rund ums Studium zu beantworten, die Vereine zu koordinieren sowie das Wahrnehmen öffentlicher Auftritte im Rahmen von universitären Anlässen. Der Vorstand ist beinahe rund um die Uhr gefragt und betreut insgesamt an die 40 Projekte. Eine verantwortungsvolle Aufgabe angesichts der Vielschichtigkeit der Themen und Herausforderungen. Das Studentenparlament wiederum hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstands und die strategische Ausrichtung zu überprüfen.

Wie bringe ich mich ein?

Der Mindestbeitrag kann vielleicht darin gesehen werden, die persönlichen Rechte wahrzunehmen und auszuüben – meint konkret: abstimmen! Oder sich generell für die Vorgänge zu interessieren und sich darüber zu informieren. Darüber hinaus kann man sich selbstverständlich tatkräftig einbringen, also in einem konkreten Projekt mitarbeiten, wie beispielsweise das Erstsemesterpackage an die Assessis zu verteilen. Aber auch die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Verbindung gehört dazu, genauso wie eine Kandidatur für das Studentenparlament einzureichen. So kann man sich auf verschiedenste Weisen einbringen und zur einzigartigen HSG-Kultur beitragen, denn wir alle sind die Studentenschaft.


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