Wo HSG draufsteht, soll HSG drin sein

Hohe Wellen haben die neuen Masterzulassungsbestimmungen geworfen. Grösstenteils wurde aber aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

Das Wichtigste vorneweg: Um die neuen Masterzulassungsbestimmungen für nicht-spezialisierte Masterprogramme (MBI, MSC, MUG, MAccFin und MEcon) wird weit mehr Trara gemacht als nötig. Das zeigt nicht nur die aufmerksame Lektüre aller neuen und alten Reglements, es wird auch von Rektorat, Studiensekretariat und Studentenschaft bestätigt. Grundlegend ändern sich nämlich nur die folgenden zwei Dinge: Erstens ist es ab dem Herbstsemester 2015 (für Interne ab Herbstemester 2016) nicht mehr möglich, Ergänzungsleistungen nach einem Fachrichtungswechsel parallel zu den Masterkursen des jeweiligen Studiengangs abzulegen. Laut Reglement müssen alle nachzuholenden Kurse neu in der sogenannten Mastervorbereitungsstufe abgelegt werden. Erst dann kann man mit dem regulären Masterstudium beginnen. «Interne Anrechnungen sind auch nach den neuen Regelungen möglich», sagt Seraina Buob, Hauptverantwortliche für die operative Umsetzung der neuen Bestimmungen.

Zweitens müssen Externe mit fachähnlichem Bachelorabschluss (zum Beispiel mit einem BWL-Bachelor der Universität Zürich) eine Integrationswoche absolvieren. Externe mit fachfremden Masterabschlüssen, die an der HSG einen Zweitmaster absolvieren wollen, sowie Fachhochschulabgänger mit fachähnlichem Bachelordiplom und Note 5.0 müssen die Mastervorbereitungsstufe absolvieren. Sie können sich aber, anders als interne Fachrichtungswechsler, keine Kurse anrechnen lassen und müssen mehr Credits nachholen als Studenten mit einem HSG-Bachelor.

Kommunikation ist fehlgeschlagen

Doch der Reihe nach: Während der Lernphase im Winter kursierte ein Facebook-Post auf «Sharing is caring», in welchem sich ein Student über die neuen Masterzulassungsbestimmungen erkundigte. Für die meisten HSG-Studenten dürfte es das erste Mal gewesen sein, dass sie von den neuen Reglements hörten. Eine vorgängige Information seitens der Universität an alle Studenten gab es nicht. Bis heute hat die Universität die Studenten nicht direkt angeschrieben, weder per E-Mail noch mit einem Brief. «Die Kommunikation von Seiten der Universität war zu Beginn suboptimal», sagt SHSG-Präsident Shin Szedlak. Auch eine anschliessende Information der Studentenschaft auf Facebook klärte die brennendsten Fragen nicht: Wer ist betroffen? Gibt es Übergangsbestimmungen? Welche Kurse muss ich bei einem Fachrichtungswechsel zusätzlich ablegen? Alle einzelnen Bestimmungen hier aufzulisten würde eine ganze prisma-Ausgabe füllen. Deswegen haben wir für euch am Ende des Artikels die wichtigsten Links zusammengestellt.

Assessment in einer Woche

«Grundsätzlich ändert sich zumindest für HSG-Bachelorstudenten nicht viel», sagt Shin. Bei Fachrichtungswechseln bleibt die Anzahl nachzuholender Credits meist gleich, wird in einigen Fällen sogar kleiner. Für externe Studenten, die für ihren Masterabschluss an die HSG kommen, dürfte der Start ins Masterstudium allerdings anstrengender werden. Einige Zeit vor der Integrationswoche erhalten sie die Skripte für Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht, BWL, VWL und das Kontextstudium. In den Vorlesungen der Integrationswoche gibt es noch letzte Informationen, dann wird die Prüfung absolviert. «Das ist ziemlich streng», sagt Shin Szedlak. «Es ist sehr viel Schulstoff, der hier in einer Woche behandelt wird.» Wie im Assessment gibt es für die Integrationswoche zwei Versuche.

Nicht unberechtigt drängt sich die Frage auf: Warum eigentlich der ganze Zirkus? Hat die bisherige Lösung mit Ergänzungsleistungen nicht ausgereicht? «Mit der Bologna-Reform fand eine Differenzierung der Studiengänge statt», sagt Rektor Thomas Bieger. Bisher homogene Fachgebiete würden in mehr und mehr spezialisierte Programme aufgeteilt. «Mit den neuen Bestimmungen reagieren wir auf diese Entwicklung und sichern die Qualität des Masterstudiums.» Man wolle sicherstellen, dass alle Studenten das nötige Wissen für den HSG-Master mitbringen. Das sei nach der Reform nicht immer der Fall gewesen, da die Studiengänge an verschiedenen Universitäten andere Schwergewichte legen. «Das ist das Hauptziel der neuen Bestimmungen», sagt Bieger. «Zudem wollen wir sicherstellen, dass dort, wo HSG draufsteht, auch HSG drin ist.» Das sei bisher nicht immer der Fall gewesen. Ein Beispiel: Ein Student mit einem HSG-Bachelordiplom hat in fast allen Fällen das Assessment absolviert und dort gewisse Kompetenzen erworben, zum Beispiel Finanzielle Führung, Recht oder den integrativen Ansatz des St.Galler Management Modells. Bei einem extern eintretenden Masterstudenten ist unklar, ob er dieses Wissen besitzt – darum eben auch die Integrationswoche. Nicht zuletzt verfolge die Integrationswoche auch ein «Akkulturationsziel». «Neue Studenten sollen sich mit dem neuen Studienumfeld, den neuen Einrichtungen und Schwerpunkten auseinandersetzen», sagt Rektor Bieger.

Zurück zu den internen Fachrichtungswechslern: Wer beispielsweise ein HSG-Bachelordiplom in International Affairs in der Tasche hat und anschliessend einen Master in Unternehmensführung (MUG) absolvieren will, muss also 40 ECTS nachholen, wobei er sich 20 ECTS (Mikro 2, Makro 2, Controlling, quantitative und qualitative Methoden) anrechnen lassen kann. Weil aber gewisse BWL-Kurse nur im Herbst- und andere nur im Frühlingssemester angeboten werden, würde die Mastervorbereitungs- stufe also theoretisch zwei Semester in Anspruch nehmen. Weil für die Masterzulassungsstufe zusätzlich die Nachholprüfungstermine geöffnet wer- den, ist es aber möglich, alle zu leistenden Credits in einem Semester zu absolvieren – zumindest wenn man fleissig arbeitet.

«Es ist nur logisch, die nachzuholenden Leistungen am Anfang des Masters zu absolvieren», sagt Bieger. Man diene den Studenten am besten, wenn sie schon von Anfang an die Voraussetzungen vermittelt bekommen, um erfolgreich zu studieren. «Man soll nicht erst zwei bis drei Semester auf Masterstufe studieren, um dann an den Ergän- zungsleistungen zu scheitern – genau das gleiche Ziel verfolgen wir auch mit dem Assessmentjahr auf Bachelorstufe.»

Richtig verlieren tut keiner

Es bleibt die Frage nach den Übergangsbestimmungen. Auf dem Studentweb ist zu lesen, dass diese bis Ende Frühlingssemester 2016 für alle Bachelor- und Masterstudenten gelten, welche vor dem Herbstsemester 2015 bereits immatrikuliert waren. Für sie gelten grundsätzlich die bestehenden Regeln und die Einteilung in die berühmten «Baskets». Die Ergänzungsleistungen können bis Frühlingssemester 2016 noch nach der bisherigen Regelung und somit parallel zum Masterstudium absolviert werden. Danach werden alle Studenten in das neue System «umgebucht». Die grossen Verlierer sind hier auf den ersten Blick Studenten, welche sich aktuell im vierten Semester des Bachelors befinden und einen Fachrichtungswechsel für den Master planen – sie profitieren kaum von den Übergangsbestimmungen. Sie schliessen im Frühlingssemester 2016 ab. Danach treten bereits die neuen Bestimmungen ein, und die nachzuholenden Kurse müssen in der Mastervorbereitungsstufe vor dem regulären Master absolviert werden. Jedoch können sie bereits während des Bachelors die Kurse des BWL-Studiengangs vorholen und sich im Wahlbereich anrechnen lassen. «Wenn man es geschickt macht, entfällt die Mastervorbereitungsstufe», sagt Shin Szedlak.

Assessmentstudenten, die sich jetzt im zweiten Semester befinden, haben immerhin die Möglichkeit, sich noch definitiv für einen Bachelorstudiengang zu entscheiden – der eine oder die andere dürfte dabei vielleicht noch zu BWL umschwenken, um keinen allfälligen Fachrichtungswechsel für den Master zu riskieren und für ein oder gar zwei Semester durch die Vorbereitungsstufe blockiert zu sein. Bei Fragen hilft euch die SHSG.

Illustration: Janina Abrashi


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