Am 14. Juni stimmt die Schweiz über vier eidgenössische Vorlagen ab. Für diejenigen, welche nicht den ganzen 63-seitigen Abstimmungsroman lesen, aber dennoch informiert sein wollen, um ihre Rolle in der «weltberühmten» direkten Demokratie wahrnehmen zu können, hat Vimentis alle Vorlagen kurz und prägnant zusammengefasst:
Ziele dieser Vorlage
Ziel ist es, die Anzahl Embryonen bei künstlicher Befruchtung zu regeln, sowie die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz zu erlauben.
Was wird geändert?
Die bisherige Beschränkung von 3 Embryonen pro künstlicher Befruchtung wird auf 12 erhöht. Das Gebot, dass alle transferierbaren Embryonen übertragen werden müssen, wird ausser Kraft gesetzt und eine Aufbewahrung der Embryonen für einen späteren Transfer erlaubt. Embryonen können neuerdings vor dem Einsetzen in die Mutter auf genetische Erbkrankheiten untersucht werden. Die Auswahl eines entwicklungsfähigen Embryos für die Einsetzung in die Mutter wird erlaubt.
Argumente dafür
Argumente dagegen
Ziele dieser Vorlage
Die Fairness bei der Stipendienvergabe an die Ausbildung auf Tertiärstufe (Universität/Fachhochschule) soll gefördert und schweizweit vereinheitlicht werden.
Was wird geändert?
Artikel 66 der Bundesverfassung wird geändert, so dass die Vergabe von Stipendien künftig durch den Bund geregelt wird. Bei Ablehnung der Initiative tritt der indirekte Gegenvorschlag, die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes automatisch in Kraft.
Argumente dafür
Argumente dagegen
Ziele dieser Vorlage
Die AHV soll durch eine einheitliche Bundeserbschaftssteuer gestärkt werden und Vermögen innerhalb der Gesellschaft gerechter verteilt werden.
Was wird geändert?
Erbschaften über 2 Millionen Franken und Schenkungen über CHF 20‘000 pro Jahr sollen mit 20 Prozent besteuert werden. Neu soll der Bund für die Erhebung der Steuer verantwortlich sein (und nicht mehr die Kantone) und auch direkte Nachkommen sollen besteuert werden. 2/3 der Einnahmen würden an die AHV gehen, 1/3 soll den Kantonen zu Gute kommen.
Argumente dafür
Argumente dagegen
Ziele dieser Vorlage
Der Bund will das Abgabesystem zu den Radio- und Fernsehgebühren revidieren. Über diese Revision wurde das Referendum ergriffen.
Was wird geändert?
Nach dem bisherigen System muss sich jeder Haushalt, der Radio- oder Fernsehempfangsgeräte besitzt, bei der Billag anmelden. Wer Radio und Fernsehen konsumiert, bezahlt CHF 462 pro Jahr. Das neue System erhebt eine Pauschalgebühr: Alle Haushalte sollen zukünftig CHF 400 pro Jahr bezahlen, unabhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfügen. Ausserdem sollen auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500‘000 eine Gebühr bezahlen.
Argumente dafür
Argumente dagegen
Ziel der Vorlage: Die Initiative möchte das nationale und globale Bevölkerungswachstum eindämmen, um damit die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
Was wird geändert: Mit Annahme der Initiative wird das durch die Zuwanderung bedingte Bevölkerungswachstum der Schweiz auf 0.2% pro Jahr begrenzt. Des Weiteren sollen künftig 10% des Budgets für die internationale Entwicklungszusammenarbeit in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung investiert werden.
Argumente dafür:
Argumente dagegen:
Ziel der Vorlage: Die Initiative will die Pauschalsteuer schweizweit verbieten und somit Ungleichheiten in der Besteuerungspraxis abschaffen.
Wichtigste Änderungen: Mit einer Annahme der Initiative würde ein Verbot der Pauschalbesteuerung in der Verfassung verankert. Somit könnten die Kantone nicht mehr selbständig über deren Anwendung bestimmen.
Argumente der Befürworter
Argumente der Gegner
(Text: Vanessa Kuster)
Ziele der Vorlage
Die Initiative möchte die steigenden Kosten im Gesundheitswesen eindämmen. Dazu soll die Grundversicherung neu von einer staatlichen Einheitskasse übernommen werden.
Was wird geändert
Mit Annahme der Initiative würde die Grundversicherung neu staatlich von einer Einheitskasse anstatt wie bisher von 61 privaten Krankenkassen erbracht. Die staatliche Krankenkasse legt die Prämien fest, zieht sie ein und vergütet die Leistungen an die Kunden. Für jeden Kanton wird eine einheitliche, kostenbasierte Prämie festgelegt. Die Zusatzversicherungen sind von der Initiative nicht betroffen.
Argumente dafür
Argumente dagegen
(Text: Janick Roos)
Ziel dieser Vorlage
Die Initiative möchte, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants statt mit 8%, mit dem reduzierten Satz zu 2.5% besteuert werden.
Wichtigste Änderungen
Mit der Annahme würde in der Verfassung festgehalten werden, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants mit demselben Mehrwertsteuersatz besteuert werden, welche für den Detailhandel, Take-Away-Stände und Lieferserviceunternehmen gelten.
Argumente dafür
Argumente dagegen
Rund 330‘000 Angestellte resp. rund neun Prozent der Erwerbsbevölkerung verdienen heute weniger als 4000 Franken im Monat. Betroffene Branchen sind unter anderem der Detailhandel, das Gastgewerbe und die Landwirtschaft. Einen Lohn von mindestens 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat – dies verlangt die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne», über die wir am 18. Mai 2014 abstimmen. Die Befürworter sehen den Mindestlohn als ein wirksames Mittel gegen die Armut. Für sie ist es nicht fair, dass Leute Vollzeit arbeiten und trotzdem so wenig verdienen,dass sie davon ihren Lebensunterhalt nicht bewältigen können und Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Ausserdem würde der Mindestlohn die Kaufkraft und somit auch den Konsum steigern. Die Gegner sprechen von einem weiteren Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz. Sie meinen durch den Mindestlohn würden die Kosten weniger qualifizierter Personen steigen. Dadurch würden bisherige Arbeitsplätze verloren gehen. Diese könnten abgebaut oder ins Ausland verlagert werden. Ein tiefer Lohne sei deshalb der Arbeitslosigkeit vorzuziehen.
Welche Auswirkungen hätte also dieser Mindestlohn? Ist er ein wirksames Mittel gegen das Lohndumping? Führt er zu weniger oder gar zu mehr Armut?
Gemeinsam möchten Vimentis und der Dialog Klub St. Gallen dem Publikum die Möglichkeit bieten, sich aktiv mit der Frage „Mindestlohninitiative – Lohngerechtigkeit oder Arbeitsplatzvernichtung?“ auseinanderzusetzen. Für die Diskussion über dieses spannende Thema konnten wir hochkarätige Gäste gewinnen. Jacqueline Badran, Unternehmerin und Zürcher Nationalrätin für die SP, tritt zusammen mit Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und St. Galler Ständerat für die SP, für die Initiative ein.
Auf der anderen Seite kämpfen Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes und FDP-Politiker, und Roger Köppel, Journalist und Chefredaktor der Weltwoche, gegen die Vorlage.
Moderiert wird die Diskussion von Urs Wiedmer, Moderator und Journalist beim Schweizer Radio und Fernsehen (SRF).
Die Diskussion findet morgen, am 29. April 2014, um 20.00 Uhr im Audimax (Raum 09-010) der Universität St. Gallen statt.
Weitere Informationen zur Diskussion und zum Thema finden sich hier: http://www.vimentis.ch/podium
Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”
(Text: Matthias Niklaus)
Ziel der Vorlage
Die Vorlage will die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung streichen. Dadurch soll die Allgemeinheit keine Abtreibungen mehr mitfinanzieren müssen.
Wichtigste Änderungen
Die Annahme der Initiative hat zur Folge, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt, sondern von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Argumente dafür
Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung um schätzungsweise 8 Mio. Franken, was zu einer Prämiensenkung für alle führe. Aufhebung finanzieller Anreize einer Abtreibung als gesellschaftlich finanzierte Verhütungsvariante. Abtreibungskosten sollten von den Verursachern bezahlt werden und nicht von der Gesellschaft getragen werden. Sicherstellung, dass Krankenkassen nur Heilungen bezahlen und nicht auch Tötungen.
Argumente dagegen
Ohne Unterstützung der Krankenkasse könnten sich einige Schwangere die Abtreibung nicht leisten, was vermehrt zu ungewollten Kindern führen würde. Folgekosten ungewollter Geburten könnten für die Gesellschaft höher sein als die eingesparten Kosten. Die heutige Regelung gewährleiste fachlich hochwertige Behandlung von Abtreibungen. Prämiensenkungen sind gering, da Abtreibungen nur 0,03% der Kosten der Krankenkassen ausmachten.
Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung”
(Text: Matthias Hodler)
Ziel der Vorlage
Die Zahl der Einwanderer in die Schweiz soll durch jährliche Höchstzahlen („Kontingente“) eingeschränkt und damit reguliert werden.
Wichtigste Änderungen
Anstelle der Personenfreizügigkeit bestimmt die Schweiz mit Hilfe von Kontingenten eine jährliche Höchstzahl für Einwanderer. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU muss neu verhandelt werden. Diese Höchstzahlen betreffen alle Arten von Einwanderung gleichermassen (Asylbereich, Arbeitseinwanderer, Grenzgänger etc.). Der Initiativtext nennt keine Zahlen. Es hängt also sehr stark von der Umsetzung ab, wie gross die realen Auswirkungen der Initiative wären.
Argumente dafür
In der Schweiz gebe es eine zu hohe Einwanderung. Dies schade der Schweiz auf verschiedenste Weise. Die Schweiz müsse eigenständig über die Einwanderer in die Schweiz bestimmen können, egal ob dies Arbeitskräfte oder Asylbewerber seien. Ausländische Arbeitskräfte mit tiefen Löhnen drückten auch die Löhne der Schweizer Arbeitsnehmer nach unten.
Argumente dagegen
Die gesamten Bilateralen Verträge I mit der EU würden hinfällig. Diese seien für den Wirtschaftsstandort Schweiz aber äusserst wichtig. Unternehmen seien angewiesen auf einen freien Arbeitsmarkt, um die benötigen Arbeitskräfte zu finden. Die Initiative schwäche die Position der Schweiz in der internationalen Gemeinschaft und gefährde die guten Beziehungen zur EU.
Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI
(Text: Ronja Harder)
Ziel der Vorlage
Das Schweizer Bahnsystem soll leistungsfähig bleiben. Dafür wird dessen Betrieb gesichert und das Angebot an Sitzplätzen und Zugverbindungen der steigenden Nachfrage angepasst.
Wichtigste Änderungen
Der Ausbau der Bahninfrastruktur soll in zwei Ausbauschritten geschehen. Die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt, Ausbau der Bahninfrastruktur wird neu durch einen unbefristeten Bahninfrastruktur-Fonds BIF gesichert, der an Stelle des bisherigen befristeten Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte tritt. Die Mittel sollen aus mehreren Quellen einfliessen. Die Obergrenze für den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer wird neu gesetzt, um so Mehreinnahmen zu generieren.
Argumente dafür
Die Passagiere erhielten mehr Platz und bessere Verbindungen. Die Finanzierung sei langfristig gesichert und entlaste den Bundeshaushalt. Die Standortattraktivität von Kantonen und Tourismusregionen würde gesteigert und ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet.
Argumente dagegen
Das Verursacherprinzip werde durch die Finanzierung aus Strassengeldern verletzt. Diese fehlten entsprechend für den Ausbau des Strassennetzes, welches benachteiligt würde. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes sei nicht erwiesen.
Die ausführlichen Texte zur Abstimmung vom 9. Februar 2014 findet ihr auf vimentis.ch
Revision Nationalstrassenabgabengesetz
(Text: Janick Roos) (more…)
Ziel der Vorlage
Der Bund erhält mehr Handlungsmöglichkeiten, um besser und schneller auf Asylgesuche umgehen zu können. (more…)
Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“
(Text: Vanessa Kuster) (more…)