
Wie viel ist der HSG-Bachelor wert?
Trotz überstandenem Assessmentjahr und erfolgreichem Bachelorabschluss stehen den HSG-Studenten an der eigenen Universität nicht alle Türen offen. Für die Zulassung zu den Masterstudiengängen Banking and Finance (MBF) und Strategy and International Management (SIM) muss der B.A. HSG eine Mischleistung aus GMAT, Notenschnitt, Motivationsschreiben und extracurricularen Aktivitäten erbringen. Zur Aufnahme des neuen Studiengangs in Organisation und Kultur (MOK) sind indes mindestens ein 5.0-Schnitt vorzuweisen sowie Essay und Motivationsschreiben einzureichen.
Mit weniger als einem 5.0-Schnitt kann man von MBF, SIM und MOK nur träumen
Die Schwierigkeit, die Zulassungskriterien zu erfüllen, sei an einem Beispiel verdeutlicht. Unser Beispielstudent Hans Muster schloss seinen BWL-Bachelor mit 4.8 ab. Hans arbeitet parallel zu seinem Studium bei einer namhaften schweizerischen Grossbank und möchte sich im MBF-Programm einschreiben. Das Punktemaximum beträgt 105 Punkte. Um direkt in den Masterstudiengang aufgenommen zu werden, muss Hans über alle vier Kategorien 80 Punkte oder in der Kombination GMAT plus Notenschnitt 70 Punkte erreichen. Bei der aktuellen Gewichtung erhält er für seinen Schnitt im Bereich Notenschnitt 18 von 30 möglichen Punkten. Mit dieser Voraussetzung gibt es für Muster keine Möglichkeit, die Kombi-Variante zu erfüllen. Im extracurricularen Bereich erzielt Hans eine niedrige Punktzahl, da er neben seiner Arbeit kaum Zeit für Vereinsaktivitäten gefunden hat. Dies sei mit 5 von 15 Punkten bewertet. Zwischenstand: 23 von 45 Punkten. Um jetzt noch seinen Wunsch-Master in Angriff nehmen zu dürfen, benötigt er im GMAT die Höchstpunktzahl; vorausgesetzt er erreicht 7 von 10 Punkten im Motivationsschreiben. Infolge seines Notenschnitts darf Hans in allen MBF-Kriterien insgesamt nur 12 Punkte verlieren. Das SIM- Auswahlverfahren gestaltet sich für Hans noch schwieriger, dort darf er maximal 8 Punkte einbüssen. Mit seinem 4.8-Schnitt erfüllt er die 5.0-Hürde im MOK von Anfang an nicht, womit sich sämtliche Rechnerei erübrigt.
Master-Selektion benachteiligt die Hälfte der Bachelor-Absolventen
Das geschilderte Beispiel und dessen Ausgangslage trifft laut dem Graduate Survey Report 2010 der Universität St. Gallen auf 56 Prozent aller Bachelorabsolventen zu. So viele Studierende erzielen laut der Untersuchung einen Schnitt unter der goldenen Fünfer-Grenze. Diesen Studenten bleibt die freie Wahl aus den HSG-Master-Programmen verwehrt, da sie die Zulassungsbedingungen zu den drei speziellen Mastern kaum erfüllen können.
Auf Anfrage kommentiert der Studiensekretär Dr. Jan Metzger die Master-selektion wie folgt: «Die HSG beschränkt gezielt die Zulassung zu denjenigen Programmen, in welchen aufgrund der gestiegenen Nachfrage die Qualitätsziele gefährdet sind beziehungsweise waren. Die Beschränkung der Masterzulassung trifft Bewerber mit HSG- und mit externen Abschlüssen gleichermassen, da die HSG gemäss Vorgaben der SUK (Schweizerische Universitätskonferenz) an die Gleichbehandlung im Sinne der Lissabonner Konvention gebunden ist.» Durch die Beschränkungen sollen die akademische Qualität des Unterrichts und die Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen sichergestellt werden.
Diese Gründe für eine zweite Selektion an der HSG sind jedoch kaum nachvollziehbar. Schliesslich haben alle Bachelorabsolventen die gleichen Prüfungen abgelegt und bestanden, warum also eine weitere Auswahl? Die Assessmentschranke dient dazu, die Verschiedenartigkeit der Gymnasialabschlüsse auszugleichen. Nach Bestehen des Assessmentjahres kann zwischen den vier Bachelorstudiengängen frei gewählt werden. Die Bachelorabsolventen stellen jedoch bereits eine homogene Masse dar und unterscheiden sich einzig durch ihre Notenschnitte. Es ist also unklar, welche Qualitätsangleichung durch die zweite Selektion angestrebt wird. Wieso können die B.A. HSG nicht zwischen allen Masterstudiengängen auswählen? Es kann doch nicht sein, dass die eigenen Studenten für einige Masterstudiengänge nicht gut genug sind.
Den Absolventen des HSG-Bachelorstudiums sollten alle Masterstudiengänge offen stehen. Im Assessmentjahr und im Bachelor wird die Frage, wer vom Student zum B.A. HSG wird, durch die Notenverteilung und die Minuspunkte geregelt. Da die Kriterienbewertung zur Erreichung eines Masterabschlusses über die gleichen Praktiken erfolgt, wird im Master von selbst eine Auswahl stattfinden. Es bleibt zu hoffen, dass an der HSG künftig die Note 4 wieder von allen Instanzen – ohne Ausnahme – als genügend anerkannt wird.
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So ein Blödsinn. Es werden zwei Masterprogramme zusätzlich beschränkt, wovon eins kaum Studenten aufweist. Und wenn die HSG wirklich an einem guten Ruf langfristig interessiert ist, führt an einer Beschränkung nichts vorbei und wenn man hald nicht soviel für die Uni gemacht hat, dann muss man hald Accounting and Finance studieren, ist eh fast das gleiche. Und ein BWL Bachelor an der HSG ist jetzt auch keine Kunst, das Assessmentjahr überleben ja auch 2/3 das ist fast ne normale Abbrecherquute,wenn Leute rausfinden, dass die Uni, das Fach doch nichts für einen ist
Vielen Dank für das Feedback. Jedoch haben gute oder schlechte Noten halT nicht zwingend damit zu tun ob und wieviel jemand für die Uni arbeitet. Die Quote an der HSG ist von Leuten die man durchfallen lässt und nicht welche die abbrechen, was am Ende des Tages für manche die nicht bestehen wohl schon einen grossen Unterschied machen dürfte.
Bei solchen Fairnessfragen ist aber auch folgendes zu beachten: Erlaubt man HSG Bachelorabsolventen quasi uneingeschränkt den Zugang zu den Masterplätzen, bleiben automatisch weniger Plätze für externe Bewerber übrig. Es stellt sich auch hier die Frage ob es "fair" ist HSG Bachelorabsolventen pauschal gegenüber sämtlichen Bewerbern von anderen Universitäten zu bevorzugen, auch wenn diese unter Umständen besser qualifiziert sind. Gelten einheitliche Bewerbungskriterien (Durchschnittsnote, GMAT, Motivationsschreiben, extrauniversitäre Aktivitäten) ist ein fairer Wettbewerb unter ALLEN bewerbern gewährleistet. Genau das sollte auch im Sinne der Universität sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die bestgeeignetesten und motiviertesten Studenten ein Masterstudium an der HSG beginnen und auch die internationale Diversifikation unter den Studenten gewährleistet bleibt. Um das internationale Profil der HSG (weiter) zu stärken, ist es meiner Meinung nach also völlig richtig die allgemeinen Bewerbungsanforderungen auch auf HSG Bachelorabsolventen auszuweiten. Nur so entstehen gleiche Bedingungen für alle.
Das Argument im Artikel würde nur funktionieren, wenn alle Bachelorstudenten im Bachelorstudium gleich gut wären. Außerdem ist mir schleierhaft, warum die Mitarbeit bei einer "namhaften schweizerischen Großbank" nicht Pluspunkte im außercurricularen Bereich bringen soll. Ansonsten: ja, is ziemlich tough. Ich bewerb mich als Externer auf n MBA in St. Gallen und is echt nich easy.