
«Wissen Sie denn, was Strafrecht ist?»
Was ist deine Aufgabe bei
der Staatsanwaltschaft?
Bei der Staatsanwaltschaft
gibt es einerseits
die eigentlichen
Staatsanwälte und andererseits
juristische Mitarbeiter.
Praktikanten
haben grundsätzlich
dieselben Aufgaben wie
Letztere und unterstützen
die Staatsanwälte
bei sämtlichen Verfahrenshandlungen
wie
beispielsweise bei Einvernahmen,
Erstellung
von Anklageschriften
sowie Plädoyers. Wir
dürfen ziemlich viel
eigenständig erledigen
und geniessen ein
grosses Vertrauen.
Wie bist du zu diesem Praktikum gekommen?
Mich hat Strafrecht schon immer
interessiert, deshalb habe ich mich hier
beworben. Es war eigentlich ziemlich
einfach. Ich muss aber dazu sagen, dass
ich an der Uni auch schon am Lehrstuhl
für Strafrecht gearbeitet habe. Das war sicherlich
ein Vorteil.
Warum hast du dich für die HSG entschieden?
Für mich standen nur die Uni
St. Gallen oder die Uni Zürich zur Debatte,
weil ich im Thurgau lebte und pendeln
wollte. Ausschlaggebend war schliesslich,
dass Zürich damals noch nicht auf das
Bologna-Modell umgestellt hatte und ich
nach diesem studieren
wollte.
Die HSG ist nicht die
typische Strafrechtsuni.
Hat man da gute
Chancen, als Staatsanwalt
zu arbeiten?
HSGler sind dafür
wahrscheinlich nicht
unbedingt prädestiniert.
Als ich noch
beim Gericht arbeitete,
meinte ein Richter
einmal scherzhaft:
«Ah, Sie sind von der
HSG. Wissen Sie denn,
was Strafrecht ist?»
Letzten Endes lernt
man aber so vieles
erst im Praktikum,
dass der Studienort
aus meiner Sicht nicht
entscheidend ist.
Wäre es für dich eine Möglichkeit, als Strafverteidigerin
zu arbeiten?
Eher weniger. Ich weiss, es klingt etwas
idealistisch, aber als Staatsanwalt
vertritt man grundsätzlich den Staat,
wohingegen man als Verteidiger unter
Umständen auch Positionen einnehmen
muss, hinter denen man selbst nicht stehen
kann, da man primär die Interessen
des Mandanten zu vertreten hat und nicht
die Durchsetzung des Rechts an erster
Stelle steht.
Was war dein bisher grösster Fall?
Das ist schwierig zu sagen. Beim kantonalen
Untersuchungsamt bekommen
wir eigentlich nur die grösseren Fälle.
Speziell war sicherlich ein Raubüberfall
mit vier Tatbeteiligten. Da kann die Arbeit
auch einmal etwas stressig werden, da wir
dann die Tatverdächtigen unverzüglich
befragen und ihnen Gelegenheit geben
müssen, sich zum Tatverdacht und zu
den Haftgründen zu äussern. Bestätigen
sich Tatverdacht und Haftgründe, muss
spätestens innert 48 Stunden nach der
Festnahme Antrag auf Anordnung von
U-Haft beim Zwangsmassnahmengericht
gestellt werden.
Wird man als Staatsanwältin nicht ständig
belogen?
Das ist ganz unterschiedlich. Das
Aussageverhalten hängt meines Erachtens
von vielen Faktoren ab. Ausschlaggebend
für die Kooperationsbereitschaft
ist sicherlich auch die persönliche Komponente
zwischen Staatsanwalt und beschuldigter
Person.
Worin besteht die grösste Herausforderung
in deinem Job?
Die grösste Herausforderung ist es,
eine gute Mischung zwischen Anteilnahme
und Abgrenzung zu finden.
Warum sollte man sich für ein Auditoriat
bei der Staatsanwaltschaft entscheiden?
Zunächst einmal geniesst man ein
grosses Vertrauen und darf viele Dinge
eigenständig vorbereiten. Man wird hier
als Praktikant ernst genommen, so dass
man sicherlich enorm viel lernen kann.
Und schliesslich kann man bei Überwachungen
und Einvernahmen immer wieder
den eigenen Spürsinn trainieren, was
grossen Spass macht.
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